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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma „ZweiKonzept GbR“, Inhaberinnen Tina Bungeroth und Britta Sopp, nachfolgend „ZweiKonzept“, gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und auch für zukünftige Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von ZweiKonzept nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und ZweiKonzept kommt zustande, wenn der Auftraggeber das von ZweiKonzept abgegebene Angebot durch Erklärung in Textform binnen zehn Tagen angenommen hat und der Eingang des zu bearbeitenden Textes sowie etwa weiterer nötiger zusätzlicher Unterlagen durch ZweiKonzept bestätigt wird. Die Parteien können diese Frist einvernehmlich verkürzen.

2. Leistungen von ZweiKonzept

Korrektorat, Lektorat und Projektmanagement (dazu gehören etwa Buchkonzeption, Strukturierung von Buchinhalten, Texterstellung, Autorenbetreuung und Zusammenarbeite mit Grafik bei Layout) erfolgen in dem im Angebot beschriebenen Umfang. Die inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der bearbeiteten Texte gehört in keinem Fall zum Leistungsumfang, außer es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart.
ZweiKonzept verpflichtet sich, die Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Im Falle des Korrektorats gilt die Leistung von ZweiKonzept auch dann als ordnungsgemäß, wenn sich auf vier Seiten („Normseite“, 1500 Zeichen) durchschnittlich weniger als ein Fehler befindet. Wenn der Auftraggeber Vorschläge bzgl. des durchgeführten Lektorats (Verständlichkeit, Stil usw.) ablehnt, so ist dies als Grund für eine Reklamation ausgeschlossen.

Bei begründetem Verdacht auf Unrechtmäßigkeiten in den vom Auftraggeber übersandten bzw. vertraglich vereinbarten Texten (z. B. Verstöße gegen das Urheberrecht) hat ZweiKonzept diese dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt hierauf binnen zehn Tagen keine Reaktion oder lassen sich die Unrechtmäßigkeiten nicht hinreichend vom Auftraggeber ausräumen, ist ZweiKonzept berechtigt, den Auftrag zu kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind durch den Auftraggeber in voller Höhe zu vergüten.

3. Lieferung

Die Lieferung der Leistungen an den Auftraggeber erfolgt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, per E-Mail. Verbindliche Fertigstellungszeiten des Auftraggebers sind in Textform zu vereinbaren.

Bei absehbaren Lieferverzögerungen ist ZweiKonzept verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber ist in dem Fall berechtigt, den Auftrag zu kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen von ZweiKonzept sind durch den Auftraggeber in voller Höhe zu vergüten.

4. Reklamation und Haftung

Der Auftraggeber hat eine erhaltene Leistung durch ZweiKonzept unmittelbar nach Erhalt umfassend zu überprüfen. Ein mangelhaft erfüllter Auftrag ist vom Auftraggeber spätestens innerhalb von 14 Tagen gegenüber ZweiKonzept zu rügen. Bei der Übersendung von Druckdaten ist der Auftragnehmer abweichend davon verpflichtet, diese sofort, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen eingehend zu prüfen und ZweiKonzept Fehler sofort in Textform zu melden. Versteckte Mängel hat der Auftraggeber ZweiKonzept unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Erfolgt innerhalb der Fristen kein begründeter Einwand, so gilt der Auftrag als vertragsgemäß durchgeführt.

Weist eine Lieferung Mängel auf, die nicht im Sinne der vorhergehenden Absätze ausgeschlossen sind, hat der Auftraggeber das Recht auf eine kostenfreie Nachbesserung durch ZweiKonzept. Ebenso hat in diesem Fall ZweiKonzept das Recht, eine Nachbesserung auszuführen.

Für Lieferverzögerungen oder Datenverlust auf dem Versandweg oder durch höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen, ebenso wenig für den unberechtigten Zugriff Dritter auf Texte und Daten auf dem Weg der Übermittlung.

Die Haftung von ZweiKonzept für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Der vorgenannte Haftungsausschluss jedoch nicht bei auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch ZweiKonzept, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhenden Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei einer auf Fahrlässigkeit von ZweiKonzept, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhenden Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen (Kardinalpflichten). Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ZweiKonzept oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

5. Rechnung und Bezahlung

Nach Abschluss der jeweiligen Einzeldienstleistung durch ZweiKonzept wird die Rechnung wird per E-Mail oder per Post zugesandt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb des angegebenen Zeitraums durch Überweisung auf das angegebene Konto zu zahlen. In der Regel sind dies vierzehn Tage ab Zugang der Rechnung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

6. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ZweiKonzept übermittelten Texte, Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und sie für keine anderen Zwecke als zur Vertragserfüllung zu verwenden.

Schlussbestimmungen

Sind oder werden Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile davon unberührt. In Falle einer Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit gilt zwischen den Parteien dasjenige als vereinbart, dass bei Würdigung der gegenseitigen Interessen als angemessen anzusehen ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wiesbaden.